Jurij Benn

Jurij Benn

Jurij Benn

Dr. iur., Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Partner

Ausbildung

Universität Zürich, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Dr. iur., magna cum laude, 2000); Anwaltspatent (2002); dipl. Steuerexperte (2008); zugelassen als sachkundiger Emittentenvertreter gemäss Art. 43 KR der SIX Swiss Exchange

Praktische Tätigkeit

Assistent am rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich (Lehrstuhl für Privat-, Handels- und Bankenrecht, 1997-1999); Auditor und Gerichtssekretär am Bezirksgericht Zürich (2000/2001); seit 2002 in der Kanzlei tätig (seit 2012 als Partner)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Bevorzugte Tätigkeitsgebiete

Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Steuerrechts. Dabei bieten wir Unterstützung namentlich in folgenden Belangen:
  • Allgemeine Steuerberatung und -planung für Privatpersonen und Unternehmen
  • Beratung bei erstmaliger Wohnsitznahme in der Schweiz
  • Beratung bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Steuerberatung im Zusammenhang mit Liegenschaften, insbesondere Grundstückgewinnsteuern
  • Umstrukturierung von Unternehmen und Einholen von Vorbescheiden (Rulings)
  • Nachfolgeplanung für Unternehmen und Überprüfung von Unternehmensstrukturen
  • Vertretung in Steuerverfahren vor kantonalen und eidgenössischen Behörden und Gerichten inkl. Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren
Wir beraten in sämtlichen gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Belangen und vertreten unsere Klienten falls nötig vor Gerichten. Ebenfalls haben wir langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit Immobilienprojekten und Fragen rund um das Mietrecht. Insbesondere erbringen wir die folgenden Dienstleistungen:
  • Gründung von Gesellschaften, Unternehmen und Errichtung von Niederlassungen
  • (Um) Strukturierung von Gesellschaften und Unternehmen
  • Aktionärsverträge, Übertragungsverträge
  • Erstellen von Organisationsstrukturen, inkl. Organisationsreglemente und andere interne Reglemente und Weisungen, wie z.B. in Bezug auf Management Transaktionen, Insider Trading, Datenschutz, Anti-Korruption
  • Governance und Compliance Fragen
  • Generalversammlungen von börsenkotierten und privaten Gesellschaften: Einladung, Drehbuch, Koordination mit Aktienregister, Protokollführung, unabhängige Stimmrechtsvertretung
  • Pflichten und Haftung von Verwaltungsräten und Geschäftsführung
  • Verträge betreffend Verwaltungsräte, leitende Angestellten
  • Nachfolgeplanung und Erbrecht
  • Unterstützung von Start-ups
  • Mergers & Acquisitions, inkl. Due Diligence
  • Due Diligence-Prozesse, inkl. Abklärungen grundbuchrechtlicher Fragen
  • Immobilienkaufverträge
  • Ausarbeitung Stockwerkeigentümer-Reglemente
  • Werkverträge
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelrechtsansprüchen
  • Mietrechtliche Auseinandersetzungen
Die Unterstützung von Unternehmen und Privatpersonen in Verfahren vor staatlichen Gerichten und Behörden zählt zu unseren Kernkompetenzen:
  • vor dem Prozess: Analyse der Sach- und Rechtslage, Einschätzung der Prozesschancen, wo sinnvoll ausserprozessuale Vergleichsgespräche mit der Gegenseite
  • im Prozess: Erarbeitung tragfähiger Prozessstrategien, effiziente Erstellung von Rechtsschriften, Vertretung und Begleitung an Gerichtsverhandlungen und Behördentermine, wo erforderlich Ergreifung von Rechtsmitteln
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Unternehmen in nationalen und internationalen Schiedsverfahren in den Bereichen Industrie, Handel und (Finanz-) Dienstleistungen. Auch werden Anwälte unserer Kanzlei als Experten oder Schiedsrichter mandatiert. Wir verfügen ausserdem über langjährige und extensive Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit Verfahren der internationalen Amts- und Rechtshilfe in Zivil-, Verwaltungs- und Strafsachen (inkl. Gebiete des Informationsaustausches im Bereich des internationalen Steuerstraf-, Finanzmarkt-, Kulturgütertransfer- oder Sanktionskontrollrechts). Dazu gehören insbesondere die Beratung und Vertretung von Klienten betreffend:
  • Übermittlung von Informationen und Beweismitteln ins Ausland
  • grenzüberschreitende unternehmensinterne Untersuchungen
  • datenschutzrechtliche Fragestellungen
  • Auffindung und Sicherung von Vermögenswerten in der Schweiz
  • Beschlagnahmung oder Befreiung und Rückführung solcher Vermögenswerte
Wir beraten Privatkunden und ihre Familien in allen Fragen des ehelichen Güter- und Erbrechts, einschliesslich nationaler und internationaler Nachlassplanung, Nachlassverwaltung und Willensvollstreckungen. Wir unterstützen unsere Klienten auch bei der Wohnsitznahme und Domizilierung in der Schweiz.

Veröffentlichungen

Kommentar zu Art. 142 – 146 ZPO

Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), Karl Spühler/Luca Tenchio/Dominik Infanger (Hrsg.), 2. Auflage, Basel/Genf/München, (2013).


BGE 133 III 416

(Urteil des Bundesgerichtes 5C.158/2006 vom 23. März 2007): Ausgleichungswert eines Erbvorbezuges (Art. 630 ZGB), successio (2008), 64 – 69.

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Rechtsgeschäftliche Gestaltung der erbrechtlichen Ausgleichung

Diss. Zürich 2000.


Probleme um Art. 629 Abs. 1 ZGB

zusammen mit Dr. iur. Nicolas Herzog, ZBJV 135 (1999), 765 – 784.

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